Herzlich Willkommen!

Wir beraten Sie in persönlicher und vertrauensvoller Atmosphäre.
Engagiert, kompetent und lösungsorientiert.

Kanzlei Wieg in Dortmund

Sie finden uns auf dem schönen Wulffshof in Dortmund-Oespel, oberhalb des Induparks, an der Stadtgrenze zu Witten-Stockum.

Wir freuen uns auf Sie!

Wir sind spezialisiert auf folgende Rechtsgebiete:

Arbeitsrecht

Arbeitnehmer und Arbeitgeber beraten und vertreten wir in allen Fragen zu ihrem Arbeitsverhältnis.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Ansprüche bei Kreditverträgen, Wertpapieren oder Produkten des grauen Kapitalmarkts prüfen und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich mit der Erfahrung aus hunderten Gerichtsverfahren.

Familienrecht

Das Familienrecht ist, nicht zuletzt aufgrund unserer umfangreichen Arbeit als Verfahrensbeistände und Umgangspfleger, seit jeher ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Betreuungsrecht

Als rechtliche Betreuer für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen verfügen wir über langjährige Erfahrung.

Testamentsvollstreckung

Seit über 10 Jahren sind wir für zahlreiche Gerichte bei der Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen als Testamentsvollstrecker tätig.

Verkehrsrecht

Wir regulieren erfolgreich Ihre Ansprüche bei Verkehrsunfällen.

Vorsorgeregelungen und Pflegerecht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind neben weiteren Vorsorgeregelungen einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis, unter anderem:

  • Lohn und Lohnfortzahlung
  • Abmahnung
  • Kündigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutzklage
  • Abfindung
  • Aufhebung von Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitszeugnis

Bank- und Kapitalmarktrecht

Kreditrecht

Wir überprüfen Kreditverträge, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, gescheiterte Immobilienfinanzierungen, beraten bei Umfinanzierungen und führen Sanierungsverhandlungen mit Banken.

Wertpapiere

Bei Kursverlusten nach dem Kauf von Aktien, Fonds, Zertifikaten oder Anleihen prüfen wir Ansprüche wegen Falschberatung oder fehlerhafter Kapitalmarktinformation.

„Grauer“ Kapitalmarkt

Wir analysieren Produkte des so genannten „grauen Kapitalmarktes“ (Immobilienfonds, Medienfonds, Windkraftparks, Schiffsfonds usw.) und klären Ansprüche wegen Prospekthaftung und Aufklärungspflichtverletzung.

Familienrecht

Wir helfen bei allen Verfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, so zum Beispiel bei Sorgerechts- und umgangsrechtlichen Verfahren sowie in Gewaltschutzsachen.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung machen wir unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geltend und berechnen Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt, Kinderunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich.

Außerdem verfügen wir über langjährige Erfahrung als Verfahrensbeistände für zahlreiche Gerichte und auch das Oberlandesgericht Hamm. Dies stellt – ebenso wie Umgangspflegschaften – einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.

Testamentsvollstreckung

Streit unter den Erben wird durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung vermieden und eine geordnete Nachlassabwicklung sichergestellt.

Fragen der Bewertung und Verwertung des Nachlasses sind streitanfällig, erst recht, wenn eines der Kinder bereits zu Lebzeiten der Eltern im Wege der „vorweggenommenen Erbfolge“ eine Zuwendung erhalten hat. Die Auszahlung der „weichenden“ Geschwister durch den Erben der elterlichen Immobilie ist ebenso konfliktträchtig wie die Einflussnahme von Ehegatten der Erben. M it dem Testamentsvollstrecker wird eine neutrale Person eingeschaltet, die den Willen des Erblassers vollzieht, eine rechtssichere Bewertung und Abwicklung des Nachlasses vornimmt und das Vermögen gegen den Zugriff von Gläubigern abschirmt. Auch komplizierte Vermögen wie geschlossene Fonds oder Gesellschaftsanteile kann der Testamentsvollstrecker verwalten oder abwickeln. Neben seiner Tätigkeit als von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. „zertifizierter Testamentsvollstrecker“ berät Rechtsanwalt Björn Wieg bei Fragen zu Testamentsvollstreckung und Testamentsgestaltung.

Betreuungsrecht

Als rechtlicher Betreuer unterstützen wir Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Dabei stehen Selbstbestimmtheit und Wünsche der betreuten Person im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall setzen wir bei dem Unfallgegner bzw. seiner Versicherung Ansprüche auf Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Unterhalt, Sachverständigengutachten, Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und weitere Schadenspositionen durch.

Entsprechend dem Verhältnis der Verursachungsbeiträge übernimmt die gegnerische Versicherung auch die durch unsere Inanspruchnahme entstandenen Kosten.

Patientenverfügung und Generalvollmacht (Vorsorgevollmacht)

Mit einer Patientenverfügung kann genau bestimmt werden, wann welche medizinischen Maßnahmen erfolgen oder unterbleiben sollen, etwa in der Sterbephase, im Endstadium einer schweren Krankheit, bei schwerer Demenz oder irreparablen Hirnschäden. Angesichts der Strafbarkeit z.B. unterlassener Hilfeleistung wird ohne klare Regelung regelmäßig weiter behandelt. Eine Patientenverfügung ist eine Behandlungsanweisung im Voraus und verhindert, dass man ohne Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins (dauerhaft) an medizinische Geräte angeschlossen wird.

Mit der Generalvollmacht wird eine vertraute Person als Vertreter bestellt, die in allen Vermögens-, Gesundheits- und sonstigen Angelegenheiten helfen kann. So wird für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit die Handlungsfähigkeit sichergestellt. Ohne Vollmacht muss ein Betreuer bestellt werden.

Aus unserer Tätigkeit als Referenten und aus unzähligen Beratungsgesprächen wissen wir, dass die Betroffenen oft ähnliche Wünsche haben, aber von der Flut verschiedener Formulare überfordert sind.

Björn Wieg

  • Rechtsanwalt und Notar
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Testamentsvollstrecker (AGT)

Rechtsanwalt Björn Wieg ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2009 Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2015 legte er erfolgreich die Notarprüfung ab. Er absolvierte sein wirtschaftsrechtlich geprägtes Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Das Rechtsreferendariat leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Von 2004 bis 2010, seit 2007 als Partner, war Rechtsanwalt Björn Wieg für eine renommierte Düsseldorfer Kanzlei tätig, die auf Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht und Arbeitsrecht spezialisiert ist. Dort hat Rechtsanwalt Björn Wieg als Teamleiter der Prozessabteilung hunderte Klageverfahren geschädigter Verbraucher federführend betreut (unter anderem in Immobilien- und Wertpapierfällen). Die Prozesse konnten regelmäßig gewonnen oder sehr erfolgreich verglichen werden. Im Jahr 2006 absolvierte Rechtsanwalt Björn Wieg den Fachanwaltslehrgang für Insolvenzrecht. Rechtsanwalt Björn Wieg ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in dessen Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht und im Verband Deutscher Anwaltsnotare. Vortragstätigkeiten: Münchener Anwaltsverein, Landesfortbildungsinstitut der Polizei in Nordrhein-Westfalen.

Fachanwaltschaften

Bank- und Kapitalmarktrecht (seit 2009)

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

  • Immobilien und Immobilienfinanzierungen
  • Kreditrecht
  • Verbraucherschutz
  • gescheiterte Kapitalanlagen, geschlossene Fonds als Gesellschaftsbeteiligung (z.B. Immobilienfonds, Medienfonds)
  • Haftung wegen Falschberatung bei Wertpapieren (z.B. Zertifikate, Immobilienfonds, Aktienfonds)
  • Prozessrecht
  • Erbrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Patientenverfügung, Generalvollmacht

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Deutscher Anwaltverein

Verband Deutscher Anwaltsnotare

Vortragstätigkeiten

Münchener Anwaltsverein, Landesfortbildungsinstitut der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Caritas, diverse Seniorenbüros.


Silke Wieg

  • Rechtsanwältin
  • Verfahrensbeistand
  • Umgangspflegerin

Silke Wieg ist seit dem Jahr 2009 als Rechtsanwältin zugelassen und Gründerin der Kanzlei. Rechtsanwältin Silke Wieg ist auf das Familienrecht spezialisiert und neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit seit Jahren auch als Verfahrensbeistand tätig, wozu sie unter anderem regelmäßig vom Oberlandesgericht bestellt wird. Auch ist sie Umgangspflegerin und gerichtlich bestellte Betreuerin. Rechtsanwältin Silke Wieg absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Sie hat im Jahr 2009 den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erfolgreich abgeschlossen. 

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

  • Verfahrensbeistand
  • Umgangspflegerin
  • Rechtliche Betreuerin
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Unterhaltsrecht
  • Ehescheidung
  • Zugewinn

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein


Sabrina Kirchhoff

  • Rechtsanwältin
  • Verfahrensbeistand
  • Umgangspflegerin

Sabrina Kirchhoff ist seit dem Jahr 2011 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie studierte an der Ruhr-Universität Bochum und absolvierte das Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.  Rechtsanwältin Sabrina Kirchhoff ist seit Jahren als Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin und gerichtlich bestellte Betreuerin tätig. Zudem bearbeitet sie nach wie vor die verkehrs-, sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate der Kanzlei. 

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

  • Verfahrensbeistand
  • Umgangspflegerin
  • Rechtliche Betreuerin
  • Verkehrsrecht
  • Sozialrecht
  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein


Notar Björn Wieg

Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe und Schenkung, Unternehmen, Vorsorgevollmacht, Streitvermeidung, Schlichtung und Mediation – auf diesen und anderen Gebieten bin ich als Notar in Dortmund für Sie tätig. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie aus Dortmund, Nordrhein-Westfalen, dem Bundesgebiet oder dem Ausland kommen.

Als Vertreter eines öffentlichen Amtes bin ich zur Neutralität gegenüber allen Vertragsparteien verpflichtet, habe auf ausgewogene Regelungen zu achten und auf Risiken hinzuweisen. Die hierfür nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz zu erhebenden Gebühren sind ein soziales Gebührensystem: Jeder kann sich die notarielle Tätigkeit leisten, weil meine Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Zeit ich mir genommen habe. 

Insbesondere bin ich auf folgenden Gebieten für Sie tätig:

Immobilienrecht

Hier liegt eines der Hauptarbeitsgebiete eines Notars. Ich werde bei Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen ebenso eingeschaltet wie bei Immobilienschenkungen, etwa im Zusammenhang mit vorgezogenen Erbschaften oder der Weitergabe eines Betriebs an die nächste Generation.

Ich arbeite für Sie die erforderlichen Texte aus und beurkunde diese, betreue Sie aber auch treuhänderisch bei der Abwicklung dieser Verträge.

Wenn es darauf ankommt, beschaffe ich für Sie behördliche Genehmigungen, kümmere mich um die Löschung von Grundschulden oder Hypotheken im Grundbuch, schütze den Käufer durch Eintragung einer Vormerkung ins Grundbuch und stelle zum Schutz des Verkäufers den Antrag auf Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erst, wenn ihm die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist. Zur Absicherung von Krediten beurkunde ich auch Grundschulden und Hypotheken. 

Familienrecht

Wollen Eltern ein Kind adoptieren, setze ich die erforderlichen Anträge ans Familiengericht auf. Vor oder nach einer Eheschließung bespreche und beurkunde ich Eheverträge, mit denen etwa die Gütertrennung vereinbart, der Unterhalt geregelt oder das Sorgerecht festgeschrieben werden kann. Wem die Gütertrennung zu weit geht, der kann von mir eine maßgeschneiderte Zugewinnvereinbarung erhalten. Und wenn die Ehe scheitern sollte, dann kann ich Vereinbarungen über die Auseinandersetzung von Vermögen, Rentenansprüchen oder über Unterhalt beurkunden. Dabei bin ich zu strikter Unparteilichkeit verpflichtet. 





Stichwort »Vorsorge für den Betreuungsfall« 

Auch hier halte ich Lösungen bereit.

Ich entwerfe und beurkunde Generalvollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Diese Urkunden genießen höchstes Vertrauen im Rechtsverkehr. Sie werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert und dadurch im Fall der Fälle auch gefunden.

Handels- und Vereinsrecht

Wenn Sie als Einzelperson oder mit einer Gesellschaft in größerem Umfang kaufmännisch tätig werden möchten, muss dies ins Handelsregister eingetragen werden. Hierzu entwerfe ich Ihre Anmeldungen, beglaubige Ihre Unterschriften, stelle die erforderlichen Dokumente und Daten zusammen und übermittle diese elektronisch an das Registergericht. Darüber hinaus entwerfe und beurkunde ich Ihre Gesellschaftsverträge für Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften (Kapitalgesellschaften). Speziell bei Kapitalgesellschaften müssen auch Änderungen wie Sitzverlegung oder Kapitalerhöhung beurkundet und elektronisch zum Handelsregister angemeldet werden, ebenso Veränderungen in Geschäftsführung oder Vorstand. 

Und nicht zuletzt im Vereinsrecht ergeben sich vielfältige Aufgaben: Sie reichen von der Beratung bei der Gründung über die Eintragung ins Vereinsregister bis zur Hilfe bei Satzungsänderungen. 





Erbrecht

Kluge Testamentsaufsetzung ist heute wichtiger denn je, auch wegen der Erbschaftsteuer. Notare haben bei ihrer Beratung aber nicht nur die steuerlichen Aspekte von Testamenten und Erbverträgen im Blick, sondern auch familiäre Gesichtspunkte wie etwa die Versorgung von Angehörigen oder das Vermeiden von Streit und Zwist innerhalb einer Familie. Notarieller Rat kann daher manch folgenschwere Fehlentscheidung verhindern. Auch bei der Weitergabe eines Betriebes an einen geeigneten Nachfolger kann eine geschickte erbrechtliche Gestaltung langwierige und teure Auseinandersetzungen vermeiden, die sonst den Fortbestand eines Unternehmens gefährden würden. Nicht zuletzt bin ich Ihnen behilflich, wenn es um die Erteilung eines Erbscheins oder – etwa bei überschuldetem Nachlass – die Ausschlagung der Erbschaft geht. Dann formuliere ich die entsprechenden Anträge für Sie ans Nachlassgericht und leite diese weiter.


Unser starkes Team

Wir möchten Ihnen auch die Mitarbeiter vorstellen, die unser Team vervollständigen. Sie stehen Ihnen gerne für Auskünfte und Terminvereinbarungen zur Verfügung.

Erika Sohn

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Caroline Flathmann

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Tanja Ziegler

Team

Jörg Schall

Team

Corona Hinweise (Notar Björn Wieg)

Ich, Björn Wieg, bin bemüht, Ihnen auch in Zeiten der Corona-Pandemie einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Hierzu biete ich Ihnen folgendes an:

  • Persönliche Beratungsgespräche können durch ausführliche telefonische Beratungsgespräche mit dem Notar ersetzt werden.
  • Vor der Beurkundung werden auf Grundlage des Vorgesprächs zunächst Entwürfe erstellt, versandt und abgestimmt. Ihre Fragen können dabei gerne telefonisch geklärt werden.
  • Wenn Sie nicht persönlich zur Beurkundung kommen möchten, können bei vielen Geschäften Beurkundungen wie folgt durchgeführt werden:
  • Ein Mitarbeiter des Notars wird als Ihr Vertreter in der Beurkundungsverhandlung eingesetzt.
  • Sie leisten nachträglich Ihre Unterschrift bei uns (spätere Genehmigung). Dies kann auf Wunsch auch gerne im Freien (z.B. an Ihrem PKW) erfolgen. Sie können vor der Kanzlei bequem parken. Bitte wenden Sie sich dazu vorab an meine Mitarbeiter.

Wenn Sie unter Coronaverdacht stehen, Coronasymptome zeigen oder vor kurzem in einem Risikogebiet (www.rki.de) waren und noch keine Quarantäne eingehalten haben, suchen Sie meine Kanzlei bitte nicht auf; sprechen Sie uns in diesem Fall gerne auf die Möglichkeit späterer Genehmigung an.

Bei Beurkundungen im Hause achten wir auf die gebotene Desinfektion der Hände und Abstand im Beurkundungszimmer. Zusätzlich zur Belüftung durch die Fenster verfügt das Beurkundungszimmer über eine Luftfilteranlage.

Ich bemühe mich, Wartezeiten und Begegnungen mit anderen Klienten möglichst zu vermeiden. Daher bitte ich Sie, nur mit den an der Urkunde beteiligten Personen zu erscheinen und jedenfalls 1,5 m Abstand zu anderen Personen zu wahren (nur „Aerosolgemeinschaften“ dürfen beieinander sitzen).

Sie dürfen gerne Ihren eigenen Kugelschreiber mitbringen, sofern dieser dokumentenechte Tinte enthält.

Bitte denken Sie daran, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (FFP2- Maske) mitzubringen. Diese tragen Sie bitte auch während des gesamten Termins. Sollte Ihnen dies aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, benachrichtigen Sie meine Mitarbeiter bitte vor dem Termin.

Impressum / Gesetzliche Pflichtangaben

Impressum – Wieg Rechtsanwälte PartmbB

Angaben gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG)

Wieg Rechtsanwälte PartmbB

Wandweg 5

44149 Dortmund

Tel.: +49 [0]231-841698-60

Fax: +49 [0]231-841698-61

eMail: info@kanzlei-wieg.de

Internet:www.kanzlei-wieg.de

USt-IdNr.: DE 170237880

Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Sitz: DortmundRegister: AG Essen, PR 4008

Vertretungsberechtigte Partner: Björn Wieg, Silke Wieg, Sabrina Kirchhoff

Björn Wieg ist in seiner Funktion als Notar nicht Mitglied der Partnerschaftsgesellschaft. Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ bzw. „Rechtsanwalt und Notar“ wurde nach bundesdeutschen Normen zuerkannt. Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Jeder Rechtsanwalt oder Notar gehört einer Kammer an, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist. Für Rechtsanwalt Björn Wieg, Rechtsanwältin Silke Wieg und Rechtsanwältin Sabrina Kirchhoff ist dies die Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Für Notar Björn Wieg zuständig ist die Westfälische Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm. Zuständige Aufsichtsbehörde für Notar Björn Wieg ist der Präsident des Landgerichts Dortmund, Kaiserstraße 34, 44135 Dortmund. Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwältin Silke Wieg, Rechtsanwältin Sabrina Kirchhoff und Rechtsanwalt und Notar Björn Wieg: Ergo Versicherungsgruppe AG, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf

Berufsrechtliche Regelungen 

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Rechtsanwälte:- BRAO– Bundesrechtsanwaltsordnung- BORA– Berufsordnung für Rechtsanwälte- RVG– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz- Berufsregeln der Rechtsanwälte in der europäischen Union Notar:- Bundesnotarordnung- Beurkundungsgesetz- Kostenordnung- Gerichts- und Notarkostengesetz- Dienstordnung für Notarinnen und Notare- berufsrechtliche Richtlinien der Westfälischen NotarkammerDiese Vorschriften können bei der  Bundesnotarkammerabgerufen werden. Inhaltlich Verantwortlich: Björn Wieg

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Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org.Ist das Mandatsverhältnis online angebahnt worden, können Sie sich auch an die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.

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c) Links

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8. Betroffenenrechte 

Sie haben das Recht: gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

9. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an   info@kanzlei-wieg.de

10. Datensicherheit 

Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers.Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 

11. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung. 

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand November 2020. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter   https://kanzlei-wieg.de/#datenschutz-kanzlei von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden. 

12. Betrieblicher Datenschutzbeauftragter 

Notar Björn Wieg hat einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von Notar Björn Wieg ist wie folgt erreichbar:  DSB für Notare und Ärzte GmbH, z.H. Frau K. Stern, Cäcilienhöhe 17345657 Recklinghausen, E-Mail:   rux@dsb-notare-aerzte.de

Bitte beachten Sie insoweit auch die nachfolgenden Informationen zum Datenschutz des Notars Björn Wieg.

Notar Björn Wieg – Informationen zum Datenschutz

Wer ist verantwortlich, an wen können Sie sich wenden? Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bin ich, Notar Björn Wieg mit Amtssitz in Dortmund. Sie können sich für alle Datenschutzanfragen an mich oder an meinen Datenschutzbeauftragten wenden, und zwar wie folgt:

Welche Daten verarbeite ich und woher kommen die Daten? Ich verarbeite personenbezogene Daten, die ich von Ihnen selbst oder von Ihnen beauftragten Dritten (z. B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Makler, Kreditinstitut) erhalte, wie z. B.

Daten zur Person, z. B. Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand; im Einzelfall Ihre Geburtenregisternummer;Daten zur Kontaktaufnahme, wie z. B. postalische Anschrift, Telefon- und Fax-Nummern, E-Mail-Adresse;bei Grundstücksverträgen Ihre steuerliche Identifikations-Nummer;in bestimmten Fällen, z. B. bei Eheverträgen, Testamenten, Erbverträgen oder Adoptionen, auch Daten zu Ihrer familiären Situation und zu Ihren Vermögenswerten sowie ggf. Angaben zur Ihrer Gesundheit oder andere sensible Daten, z. B. weil diese zur Dokumentation Ihrer Geschäftsfähigkeit dienen;in bestimmten Fällen auch Daten aus Ihren Rechtsbeziehungen mit Dritten wie z. B. Aktenzeichen oder Darlehens- oder Konto-Nummern bei Kreditinstituten.Außerdem verarbeite ich Daten aus öffentlichen Registern, z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregistern. 

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet? Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes. Meine Amtstätigkeit erfolgt in Wahrnehmung einer Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit an einer geordneten vorsorgenden Rechtspflege und damit im öffentlichen Interesse liegt, und in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)). 

Ihre Daten werden ausschließlich verarbeitet, um die von Ihnen und ggf. weiteren an einem Geschäft beteiligten Personen begehrte notarielle Tätigkeit entsprechend meinen Amtspflichten durchzuführen, also etwa zur Erstellung von Urkundsentwürfen, zur Beurkundung und dem Vollzug von Urkundsgeschäften oder zur Durchführung von Beratungen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt daher immer nur aufgrund der für mich geltenden berufs- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die sich im Wesentlichen aus der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz ergeben. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich für mich zugleich auch die rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung der erforderlichen Daten (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO). Eine Nichtbereitstellung der von mir bei Ihnen angeforderten Daten würde daher dazu führen, dass ich die (weitere) Durchführung des Amtsgeschäfts ablehnen müsste. 

An wen gebe ich Daten weiter? Als Notar unterliege ich einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für alle meine Mitarbeiter und sonst von mir Beauftragten.

Ich darf Ihre Daten daher nur weitergeben, wenn und soweit ich dazu im Einzelfall verpflichtet bin, z. B. aufgrund von Mitteilungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung, oder an öffentliche Register wie Grundbuchamt, Handels- oder Vereinsregister, Zentrales Testamentsregister, Vorsorgeregister, Gerichte wie Nachlass-, Betreuungs- oder Familiengericht oder Behörden. Im Rahmen der Standes- und Dienstaufsicht bin ich unter Umständen auch zur Erteilung von Auskünften an die Notarkammer oder meine Dienstaufsichtsbehörde verpflichtet, die wiederum einer amtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Als Auftragsverarbeiter sind mögliche Datenempfänger unser externer IT-Systembetreuer, Notarsoftware-Anbieter, Webhoster und die NotarNet GmbH. 

Ansonsten werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn ich hierzu aufgrund von Ihnen abgegebener Erklärungen verpflichtet bin oder Sie die Weitergabe beantragt haben.

Werden Daten an Drittländer übermittelt? Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nur auf besonderen Antrag von Ihnen oder wenn und soweit ein Urkundsbeteiligter in einem Drittland ansässig ist.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Ich verarbeite und speichere Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen meiner gesetzlichen Aufbewahrungs-pflichten.

Nach § 50 Abs. 1 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV) gelten für die Aufbewahrung von notariellen Unterlagen folgende Aufbewahrungsfristen: 

Urkundenverzeichnis, elektronische Urkundensammlung, Erbvertragssammlung und Sondersammlung: 100 Jahre, Papiergebundene Urkundensammlung, Verwahrungsverzeichnis und Generalakten: 30 Jahre, Sammelakte für Wechsel- und Scheckproteste und Nebenakten: 7 Jahre; der Notar kann spätestens bei der letzten inhaltlichen Bearbeitung der Nebenakte schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmen, z. B. bei Verfügungen von Todes wegen oder im Falle der Regressgefahr; die Bestimmung kann auch generell für einzelne Arten von Rechtsgeschäften wie z. B. für Verfügungen von Todes wegen, getroffen werden.Nach Ablauf der Speicherfristen werden Ihre Daten gelöscht bzw. die Papierunterlagen vernichtet, sofern ich nicht nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus Handelsgesetzbuch, Strafgesetzbuch, Geldwäschegesetz oder der Abgabenordnung) sowie berufsrechtlicher Vorschriften zum Zweck der Kollisionsprüfung zu einer längeren Speicherung verpflichtet bin. 

Welche Rechte haben Sie? Sie haben das Recht:

Auskunft darüber zu verlangen, ob ich personenbezogene Daten über Sie verarbeite, wenn ja, zu welchen Zwecken ich die Daten und welche Kategorien von personenbezogenen Daten ich verarbeite, an wen die Daten ggf. weitergeleitet wurden, wie lange die Daten ggf. gespeichert werden sollen und welche Rechte Ihnen zustehen (Art. 15 DS-GVO).unzutreffende, Sie betreffende personenbezogene Daten, die bei mir gespeichert werden, berichtigen zu lassen. Ebenso haben Sie das Recht, einen bei mir gespeicherten unvollständigen Datensatz von mir ergänzen zu lassen (Art. 16 DS-GVO).Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern ein gesetzlich vorgesehener Grund zur Löschung vorliegt (vgl. Art. 17 DS-GVO) und die Verarbeitung Ihrer Daten nicht zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder aus anderen vorrangigen Gründen im Sinne der DS-GVO geboten ist. von mir zu verlangen, dass ich Ihre Daten nur noch eingeschränkt, z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses, verarbeite, während ich beispielsweise Ihren Anspruch auf Berichtigung oder Widerspruch prüfe, oder ggf. wenn ich Ihren Löschungsanspruch ablehne (vgl. Art. 18 DS-GVO).der Verarbeitung zu widersprechen, sofern diese erforderlich ist, damit ich meine im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben wahrnehmen oder mein öffentliches Amt ausüben kann, wenn Gründe für den Widerspruch vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DS-GVO).  sich mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an die Aufsichtsbehörden zu wenden. Die für mich zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon 0211 384240, E-Mail poststelle@ldi.nrw.de, Internet https://www.ldi.nrw.de/. Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Aufsichtsbehörde erhoben werden.